1.1. |
Überwachungs- und Kontrolltätigkeit |
1.1.1. |
Überwachung und Kontrolle des baulichen Zustandes der
Wohnanlage |
- |
Gewährleistung der Verschlusssicherheit und Abwehr von
Gefahren und Störungen in den Bereichen: - Hauseingang, Dach und Dachböden - Treppenhaus, Kellergang, Keller - Dachboden |
- |
Kontrolle der ordnungsgemäßen Beleuchtung - am Hauseingang - im Treppenhaus - im Außenbereich |
- |
Auswechseln von Namensschildern am Stillen Portier |
- |
Absperren von frostgefährdeten Wasserleitungen vor der
Frostperiode und Wiederinbetriebnahme nach Ende der Frostperiode |
- |
Sicherung von Dachluken |
- |
Säuberung der Hofabläufe |
- |
Absicherung von Gefahrenstellen |
1.1.2. |
Überwachung von Fremddienstleistungen |
Im Falle von Fremddienstleistungen gewährt
der Hausmeister dem Auftraggeber Unterstützung bei der Überwachung
dieser Arbeiten und hat gleichzeitig zu überprüfen, dass Art und
Umfang der Arbeiten entsprechend dem erteilten Auftrag ausgeführt
werden und der Zeitaufwand angemessen ist. Die Überwachungstätigkeit betrifft: |
- |
Müllabfuhr |
- |
Tätigkeit der Reparaturfirmen |
- |
Wartung ausgewählter technischer Einrichtungen (soweit
durch den Auftraggeber nicht an Fremdfirmen abgegeben) Hierzu übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer notwendige
Angabenzum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang mit den betreffenden
Fremdfirmen. |
1.1.3. |
Säuberung der Außenanlagen
|
Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, die Außenanlagen durch fachgerechte Bearbeitung so zu betreuen,
dass sie das gesamte Jahr über einen gepflegten Eindruck machen. Die Säuberung der Außenanla9en umfasst folgende Tätigkeiten:
|
- |
Säuberung des Durchganges von
Papier und Unrat |
- |
Fegen
der Kellertreppe |
- |
Säuberung
des Hofes und des Müllplatzes |
1.2. |
Beseitigung
von kleineren Mängeln |
Die Kleinreparaturen umfassen
Leistungen, die einen Arbeitsaufwand bis zu einer halben Arbeitsstunde
erfordern |
- |
Wechseln defekter Glühlampen
und Sicherungen bis zu 25 A |
- |
Korrektur der
Schalterstellungen für Treppenhauslicht (Automatik/Dauerlicht) |
- |
Briefkästen
und Briefkastenschlosser erneuern |
- |
Türschließer
einstellen und ggf. wechseln |
- |
Verschließbarmachen von
Zahlerschränken, Keller und Bodentüren |
- |
Anzeige nicht selbst behebbarer
Schäden beim Auftraggeber sowie von Schäden bzw. Störungen, die unter
die Gewährleistung fallen |
2. |
Durchführung
von Verwaltungstätigkeiten |
Der Auftragnehmer erfüllt für
den Auftraggeber Dienstleistungen gegenüber den Mietern und Ist deshalb
verantwortlich für die Oberwachung der zu seinem Aufgabenbereich gehörenden
Vereinbarungen aus dem Mietvertrag und der Hausordnung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Lösung
folgender Aufgaben: |
- |
Kontrolle der Einhaltung der
Hausordnung |
- |
Mitwirkung bei Wohnungsabnahmen
und -übergaben (Verwendung der übergebenen Formulare) |
- |
Übernahme von Sonderaufgaben
des Verwalters, wie z.B. das Ablesen von Zwischenzählern und
Messeinrichtungen |
- |
Zustellung
von Mietänderungen und Kündigungen |
- |
Meldung
von unberechtigten Untervermietungen |
Berichte und
Meldungen sind in Übereinstimmung mit den Vorgaben des
Auftraggebers
zu erstatten.
Zur Durchführung von erforderlichen Reparaturleistungen ist der
Auftragnehmer berechtigt, Kostenvoranschläge einzuholen Instandsetzungsaufträge
auszufüllen und zur Entscheidung an den Auffraggeber weiterzuleiten.
 |