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gehe zu 1.1. 1.1. Überwachungs- und Kontrolltätigkeit
gehe zu 1.1.1. 1.1.1 Überwachung und Kontrolle des baulichen Zustandes der Wohnanlage
gehe zu 1.1.2 1.1.2. Überwachung von Fremddienstleistungen
gehe zu 1.1.3. 1.1.3. Säuberung der Außenanlagen  
gehe zu 1.2. 1.2. Beseitigung von kleineren Mängeln
gehe zu 2. 2. Durchführung von Verwaltungstätigkeiten

 

 

 

1.1. Überwachungs- und Kontrolltätigkeit
1.1.1. Überwachung und Kontrolle des baulichen Zustandes der Wohnanlage
- Gewährleistung der Verschlusssicherheit und Abwehr von Gefahren und Störungen in den Bereichen:
- Hauseingang, Dach und Dachböden
- Treppenhaus, Kellergang, Keller
- Dachboden
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Beleuchtung
- am Hauseingang
- im Treppenhaus
- im Außenbereich
- Auswechseln von Namensschildern am Stillen Portier
- Absperren von frostgefährdeten Wasserleitungen vor der Frostperiode und Wiederinbetriebnahme nach Ende der Frostperiode
- Sicherung von Dachluken
- Säuberung der Hofabläufe
- Absicherung von Gefahrenstellen
1.1.2. Überwachung von Fremddienstleistungen
Im Falle von Fremddienstleistungen gewährt der Hausmeister dem Auftraggeber Unterstützung bei der Überwachung dieser Arbeiten und hat gleichzeitig zu überprüfen, dass Art und Umfang der Arbeiten entsprechend dem erteilten Auftrag ausgeführt werden und der Zeitaufwand angemessen ist.
Die Überwachungstätigkeit betrifft:
- Müllabfuhr
- Tätigkeit der Reparaturfirmen
- Wartung ausgewählter technischer Einrichtungen (soweit durch den Auftraggeber nicht an Fremdfirmen abgegeben)
Hierzu übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer notwendige Angabenzum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang mit den betreffenden Fremdfirmen.
1.1.3. Säuberung der Außenanlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Außenanlagen durch fachgerechte Bearbeitung so zu betreuen, dass sie das gesamte Jahr über einen gepflegten Eindruck machen.
Die Säuberung der Außenanla9en umfasst folgende Tätigkeiten:

- Säuberung des Durchganges von Papier und Unrat
- Fegen der Kellertreppe
- Säuberung des Hofes und des Müllplatzes
1.2. Beseitigung von kleineren Mängeln

Die Kleinreparaturen umfassen Leistungen, die einen Arbeitsaufwand bis zu einer halben Arbeitsstunde erfordern

-

Wechseln defekter Glühlampen und Sicherungen bis zu 25 A

- Korrektur der Schalterstellungen für Treppenhauslicht
(Automatik/Dauerlicht)
- Briefkästen und Briefkastenschlosser erneuern
- Türschließer einstellen und ggf. wechseln
- Verschließbarmachen von Zahlerschränken, Keller und Bodentüren
-

Anzeige nicht selbst behebbarer Schäden beim Auftraggeber sowie von Schäden bzw. Störungen, die unter die Gewährleistung fallen

2. Durchführung von Verwaltungstätigkeiten

Der Auftragnehmer erfüllt für den Auftraggeber Dienstleistungen gegenüber den Mietern und Ist deshalb verantwortlich für die Oberwachung der zu seinem Aufgabenbereich gehörenden Vereinbarungen aus dem Mietvertrag und der Hausordnung.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Lösung folgender Aufgaben:

- Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
-

Mitwirkung bei Wohnungsabnahmen und -übergaben (Verwendung der übergebenen Formulare)

-

Übernahme von Sonderaufgaben des Verwalters, wie z.B. das Ablesen von Zwischenzählern und Messeinrichtungen

- Zustellung von Mietänderungen und Kündigungen
- Meldung von unberechtigten Untervermietungen
Berichte und Meldungen sind in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Auftraggebers zu erstatten. Zur Durchführung von erforderlichen Reparaturleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Kostenvoranschläge einzuholen Instandsetzungsaufträge auszufüllen und zur Entscheidung an den Auffraggeber weiterzuleiten. zurück